Die Hofanlage Klasberg

Die Hofanlage Klasberg findet erstmals Erwähnung 1591 in den archivierten Schriften der Siegburger Abtei. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Hofes ist in den Büchern bis in das 20. Jahrhundert festgehalten. Der Klasberg bei Scheiderhöhe liegt im Nordwesten von Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis, Regierungsbezirk Köln, Bundesland Nordrhein Westfalen. Sein Siedlungsname leitet sich wahrscheinlich ursprünglich aus der Bezeichnung „Klotzberg“ her. Weitere Recherchen leiten aus dem bekannten Personen Namen „Nikolaus“ ab, worauf auch die Schreibweise „Klas“ und „Clas“, sowie das mundartliche „Klos“ hindeuten.

Mit Klostergründung der Abtei Michaelsberg in Siegburg im Jahre 1064 durch Erzbischof Anno von Köln, kam neben vielen anderen Gütern, auch die Hofanlage „Claesberg“ zu den Besitztümern der Abtei hinzu. Im Jahr 1116 bestätigt Erzbischof Friedrich I. von Köln alle Privilegien und Besitzungen der Siegburger Abtei Michaelsberg. 1591 teilen sich die Brüder Johann und Wilhelm von Bellinghausen ihr Erbe auf, wobei der Bruder Johann, „Clasberg“ auf Scheiderhöhe erhält. Sie sind Söhne des Peter von Bellinghausen zu Venauen und Helena von Brempt. Im Jahre 1601 ertauscht die Abtei Siegburg von Caspar von Zweiffel gegen verschiedene Ländereien so auch den „Claesberg“.

Weitere Erwähnung über den „Clasberg“ finden sich in den Schriften der Abtei sowie in den Notizen des Pfarrers Mohrenhofens aus der Zeit zwischen 1627 und 1645 über den Weg einer Prozession, die „langs Clasberg biß an die Eichge vor dem Seiffen“ führte. Die Schreibweise des Hof Namen änderte sich über die Jahrhunderte von 1675 „Klohsberg“, 1692 „Clahsberg“ und auf der Ploennis Karte von 1715 in die heutige Bezeichnung „Klasberg“. In den Taufbüchern und Notizen von 1675 und 1692 der Pfarrei Lohmar sind die jeweiligen Eigentümer namentlich aufgeführt.

Von 1987 bis 1998 erfolgt eine vollständige, bis auf die Grundmauern reichende Restauration der Anlage, in die in den Jahren 1999 bis 2001 eine Brauerei integriert wurde. Im Oktober 2001 wird das erste Pfaffen Bier gebraut.

Auszeichnungen

Das Reinheitsgebot: 500 Jahre alt – aber immer noch aktuell

Man könnte es als das älteste Verbraucherschutzgesetz der Welt bezeichnen. Es wurde 1516 eingeführt um die deutschen Biertrinker vor allerlei merkwürdigen Beimischungen wie Schlafmohn, Binsenkraut oder Ruß zu schützen. Seitdem es in Kraft ist, sind nur noch 4 Zutaten im deutschen Bier erlaubt: Wasser, Hopfen, Malz und Hefe. Anläßlich des Jubiläums präsentiert der Deutsche Brauerbund einen Film, der darstellt welchen gewichtigen Einfluß das Reinheitsgebot bis heute auf die deutsche Braukultur hat.